Wachkoma/
Reha-Phase F

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Kosten

Hier finden Sie die Preise für die stationäre Pflege im Wohnen, Pflege & Wachkoma St. Franziskus.

Kosten Hier finden Sie die Preise für die stationäre Pflege im Wohnen, Pflege & Wachkoma St. Franziskus.

Das in der stationären Pflege berechnete Heimentgelt setzt sich aus vier Teilbeträgen zusammen:

dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil

  • dem Entgelt für Unterkunft
  • dem Entgelt für Verpflegung
  • den Investitionskosten
  • der Umlagebetrag nach der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung
     

Die Bewohner:innen haben einen Anspruch auf Pflegeleistungen gegenüber ihrer Pflegekasse. Voraussetzung ist die festgestellte Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung in einen Pflegegrad basiert auf der Feststellung des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse.

Aufgrund der Vereinbarungen mit den Kostenträgern (z.B. den Pflegekassen) betragen die zurzeit gültigen Entgelte je nach Pflegegrad (Derzeit gültige Pflegesätze. Diese werden rückwirkend ab dem 01.01.2023 nach Verhandlungen angepasst):


Können Bewohnerinnen den Eigenanteil pro Monat nicht durch ihre laufenden Einkünfte (z.B. Renten, Mieterträge und Zinseinkünfte) decken, können sie Pflegewohngeld beantragen. Dessen Höhe beträgt z.Zt. 623,21 € für ein Einzelzimmer. Voraussetzungen dafür sind:

  • die Pflegebedürftigkeit liegt bei mindestens Pflegegrad 2,
  • das vorhandene Vermögen übersteigt nicht die Vermögensschongrenze in Höhe von 10.000 € (Alleinstehende) bzw. 15.000 € (Ehepaare).

Kann der verbleibende Eigenanteil pro Monat nicht durch laufende Einkünfte zuzüglich des Pflegewohngeldes gedeckt werden, besteht eventuell Anspruch auf „Ungedeckte Heimkosten“, die über das Sozialamt beantragt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass vorhandenes Vermögen 5.000 € nicht übersteigt (bei Ehepaaren 10.000 €). Ein in Besitz befindliches Haus oder Grundstück wird dem Vermögen dabei zugerechnet. Wir stehen unseren Bewohner:innen bzw. ihren Angehörigen zu diesen Themen gerne beratend zur Seite.